Friedensrichteramt Allschwil
Adresse:
Friedensrichteramt Allschwil
Strengigartenweg 5A
4123 Allschwil
Kontakt:
Telefon: 061 481 91 52
Email: beat.meyer@bl.ch
Zuständig für:
- 4124 Schönenbuch
- 4123 Allschwil
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
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