Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Hofstetten

Adresse:

Friedensrichteramt Hofstetten

4114 Hofstetten SO

Kontakt:

Telefon: 061 731 40 37

Zuständig für:

  • 4115 Mariastein
  • 4114 Hofstetten SO
  • 4112 Flüh

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Friedensrichteramt Hofstetten

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Friedensrichteramt Hofstetten einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Kreis 7 Oberwil (4104 Oberwil BL) , Friedensrichteramt Kreis 7 Biel-Benken und Ettingen (4106 Therwil) , Friedensrichteramt Kreis 7 Therwil (4106 Therwil) , Friedensrichteramt Witterswil (4108 Witterswil) , Friedensrichteramt Bättwil (4112 Bättwil) , Friedensrichteramt Metzerlen (4116 Metzerlen) , Friedensrichteramt Rodersdorf (4118 Rodersdorf) , Friedensrichteramt Allschwil (4123 Allschwil) , Friedensrichteramt Birsfelden (4127 Birsfelden) oder Friedensrichteramt Pratteln (4133 Pratteln).

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